eine entführung mit ansage?

Wie der Sorgerechtsstreit Block /Hensel 2021 aus dem Ruder läuft

Bei mehr als der Hälfte der 148.066 Ehen, die in Deutschland im Jahr 2018 durch richterlichen Beschluss geschieden wurden, waren minderjährige Kinder betroffen. So auch im Fall von Christina Block und Stephan Hensel. Vor allem die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht für die Kinder kann im Streit zur Zerreißprobe werden. Wer nach einer Scheidung oder Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf bestimmen, wo sich das Kind aufhält. 

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechtes, das nach einer Scheidung automatisch beiden Elternteilen gemeinsam zusteht. Bei Konflikten müssen sie nach § 1627 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) versuchen, sich zum Wohle des Kindes zu einigen. Soweit die Theorie, doch in der Praxis muss nicht selten das Familiengericht entscheiden. Beide Elternteile haben zudem die Möglichkeit, für sich das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Nimmt ein Elternteil dagegen das Kind gegen den Willen des anderen einfach mit, ohne das alleinige Sorgerecht zu haben oder auch nur das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, liegt eine Straftat vor. Nämlich eine Entziehung Minderjähriger nach § 235 des Strafgesetzbuches. Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.


Wie verhält es sich nun im Fall Block / Hensel? Nach der Trennung der Eltern im März 2014 bleiben die vier gemeinsamen Kinder Johanna, Greta, Klara und Theodor im Haushalt der Mutter. Auch beruflich trennen sich die Wege. Hensel muss die Unternehmensgruppe Block verlassen. „Das Kommunikationsverhältnis der Eltern ist konfliktbelastet“, heißt es in den Gerichtsakten. Bereits ab 2015 sind zahlreiche Kindschaftsverfahren aktenkundig, bei denen es unter anderem um die Schulwahl für Greta und Theodor ging. Auch die Umgänge der Kinder mit ihrem Vater finden gerichtlich geregelt statt, seit dessen Umzug zu seiner neuen Lebensgefährtin nach Dänemark im August 2019 alle 14 Tage von freitags nach der Schule bis sonntagsabends sowie Ferienumgänge. Die 15-jährige Johanna zieht nach den Sommerferien 2021 auf eigenen Wunsch und mit Zustimmung ihrer Mutter zum Vater nach Dänemark. Hintergrund für den Obhutswechsel nach einem Gespräch im Jugendamt auf Sylt, wo Hensel ein Sommerhaus besitzt, und unter Vermittlung des Hamburger Jugendamtes sind unter anderem unterschiedliche Vorstellungen zwischen Mutter und Tochter über einen künftigen Auslandsaufenthalt, zu Fragen des Alkoholkonsums und der Antibabypille.


Anders verhält sich die Sache mit den beiden jüngsten Kindern, Klara (damals 10 Jahre alt) und Theodor (7), die Stephan Hensel am 29. August 2021 nach einem Umgangswochenende nicht zurück nach Hamburg bringt. Er begründet dies in E-Mails gegenüber Christina Block und dem Jugendamt Hamburg damit, dass Klara Angst vor der Mutter habe und nicht mehr zurückwolle und Theodor sich über die unangemessenen Erziehungsmethoden der Mutter beschwert habe. Trotz Aufforderung des Jugendamtes bringt Stephan Hensel die Kinder nicht zurück, so dass Christina Block gar nichts anderes übrig bleibt, als am 30. August 2021 beim Amtsgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Herausgabe der Kinder zu stellen.


Für den weiteren Verlauf der Geschichte spielt das Geschehen in Dänemark eine wichtige Rolle. So schreibt Hensels neue Frau Astrid H. am 1. September 2021 in einer E-Mail an die Kommune Sonderborg, die Kinder würden seit Jahren physischer bzw. psychischer Gewalt ausgesetzt und vernachlässigt und hätten Angst vor ihrer Mutter. Sie untermauert diese Vorwürfe mit der Behauptung, die deutschen Behörden seien bereits eingeschaltet, tatsächlich erstattet sie aber erst drei Tage später bei der Polizei in Flensburg Anzeige gegen Christina Block wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Das Ermittlungsverfahren wird im Januar 2022 eingestellt. Bereit am 22. Dezember 2021 erklärt die Polizei Süd- und Süderjütlands die eigenen Ermittlungen aufgrund einer Anzeige vom 10. November für beendet und erteilt am 11. Februar 2022 auch  der von Stephan Hensel und Astrid H. Beantragten Einstweiligen Verfügung gegen Christina Block eine Absage. Nachweislich falsch ist auch ihre Behauptung, ein Mitarbeiter des Jugendamtes auf Sylt, der seinerzeit Johanna interviewte, würde die Entscheidung unterstützen, die Kinder nicht zur Mutter zurückzuführen.


In einem Schreiben des Jugendamtes Hamburg, das „wirklich“ vorliegt, heißt es, dass aus Sicht des ASDs auf Sylt, keine akute Gefährdung für die Kinder vorliege und vielmehr der Kindsvater als „treibende Kraft“ in den Gesprächen erlebt wurde. Der Kreis Nordfriesland wollte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Nachfrage nicht zu dem konkreten Fall äußern. „Wenn ein Gespräch in der von Ihnen beschriebenen Konstellation jedoch stattgefunden hätte, hätten wir allenfalls eine allgemeine Einschätzung der Lage vorgenommen und die Anfragenden auf die Zuständigkeit des Jugendamtes verwiesen, in dem der Hauptwohnsitz der betroffenen Kinder liegt“, erklärte Pressesprecher Hans-Martin Slopianka.

Weiter schreibt Astrid H. In der besagten E-Mail, der Anwalt ihres Mannes, Gerd Uecker, habe dazu geraten, die Kinder erst mal einzubehalten, weil sie dann bessere Chancen hätten, dazubleiben. Wenn dies wirklich den Tatsachen entspricht und nicht nur eine Behauptung darstellt, führt das unweigerlich zu der Frage: Wie kann es sein, dass ein Anwalt zu einer Straftat auffordert und dies ohne Konsequenzen bleibt? Gerd Uecker hat sich trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage nicht zu der E-Mail geäußert.


Obwohl sich das Jugendamt Hamburg für eine Rückkehr der Kinder zur Mutter Christina Block ausspricht, überträgt das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 13.09.21 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Klara und Theodor Hensel vorläufig auf den Vater. Zuvor seien die Kinder im Park vor dem Gericht durch den Verfahrensbevollmächtigten befragt worden, allerdings im Beisein von Stephan Hensel und dessen neuer Frau, berichtet Christina Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling, der die Szene inkognito beobachtet hat. Christina Block selbst war jeglicher Kontakt zu ihren Kindern untersagt worden. Noch während das Beschwerdeverfahren läuft, meldet Stephan Hensel die Kinder ohne Kenntnis und Zustimmung der Mutter in der Förde-Schule in Gravenstein an. Damit, und indem er die Kinder über den Verfahrensinhalt in Kenntnis gesetzt habe, verschärfe der Vater den Loyalitätskonflikt der Kinder zur Mutter, heißt es in dem Hinweisbeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) vom 7.10.21., in dem der Beschwerde von Christina Block gegen den Beschluss des Familiengerichts stattgegeben wird. Auch nach einer mündlichen Anhörung am 22. Oktober bleibt das OLG bei seiner Auffassung und spricht am 27.10. Christina Block bis zum Ausgang des sorgerechtlichen Hauptsachverfahrens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Klara und Theodor zu. Gleichzeitig verpflichtet es den Vater zur Herausgabe der Kinder.


Beim Vater bestünden erhebliche Bedenken gegen seine Bindungstoleranz, schreibt das Gericht, das keine Hinweise auf Misshandlungen durch die Mutter oder eine Traumatisierung der Kinder feststellen konnte und aufgrund starker Abweichungen in der zweitinstanzlichen Anhörung der Kinder die Vorwürfe wie angebliche Schläge auf den Hinterkopf eher als (fragwürdige) erzieherische Maßnahmen und Einzelfälle wertet. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Gefahr eines Denunziantentums, das sich durchaus seinerseits familiengefährdend und damit kindeswohlgefährdent auswirken könne. Nicht nachvollziehbar sei es, warum der Vater nicht schon vorher gerichtliche Maßnahmen beantragte. Statt dessen habe er mehrere Wochen verstreichen lassen und schließlich Fakten zu seinen Gunsten geschaffen, indem der die Kinder in Dänemark zurückbehalten habe.  Erhebliche Zweifel bestünden auch an der Authenzität des von den Kindern (wiederholt) geäußerten Wunsches beim Vater leben zu wollen.  Die Wiederherstellung der bisherigen Verhältnisse, in denen die Kinder gelebt hätten, entspreche im summarischen Verfahren und nach dem Kontinuitätsprinzip deren Wohl am besten, befindet das Oberlandesgericht.


Doch Stephan Hensel kündigt bereits in der mündlichen Anhörung an, dass er die Kinder nicht herausgeben wird – Konsequenzen: Fehlanzeige. „Es besteht – trotz der gegenteiligen Ankündigung im Termin – die Hoffnung, dass der Vater diese Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren akzeptieren und den Kindern den Wechsel als Entscheidung des Gerichts vermitteln wird…“, heißt es im Beschluss. Das klingt nach Samthandschuhen.

Tatsächlich bekommt Christina Block, in deren Haushalt nur noch Greta lebt, Klara und Theodor bis heute weder zurück noch zu Gesicht. Denn Stephan Hensel ignoriert sämtliche Entscheidungen und Beschlüsse des deutschen Gerichtes, darunter nicht nur den vollstreckbaren Herausgabebeschluss des OLG vom 27.10., sondern auch einen Umgangsbeschluss vom 25.11. für einen begleiteten Umgang von Christina Block mit ihren Kindern zu festgelegten Terminen in Dänemark, die der inzwischen vom Gericht eingesetzte Umgangspfleger als Alternative zum eigentlich für Hamburg geltenden Umgangsrecht vorgeschlagen hatte. Stattdessen lässt Hensel die Kinder bereits am 20.10.2021 via SIRI in Dänemark registrieren. (Michael Philippsen)

Foto: Pixabay

 

Mit welcher Begründung die Justiz in Dänemark die Herausgabe und auch eine Rückführung der Kinder verweigert und was Rechtsexperten davon halten, lesen Sie in der nächsten Ausgabe. 

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